Pflege und Gesundheit

Pflege in Deutschland: drei verschiedene Geschäfte, die viele für eines halten

Ambulanter Pflegedienst, Betreuungsdienst und anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag — dieselbe Branche, drei völlig verschiedene Zugangsvoraussetzungen

5. September 2026.13 Min. Lesezeit
Pflegerin in blauer Kleidung im Gespräch mit einem lächelnden älteren Mann im Rollstuhl im Park
Pflegedienstverlangt eine PDL
Betreuungsdienstohne Pflegeausbildung
§45a-Angebotniedrigster Einstieg
Mindestlohnab 16,52 €

Wenn jemand sagt „ich gründe einen Pflegedienst“, weiß er in neun von zehn Fällen nicht, welches der drei Geschäfte er meint. Der Unterschied entscheidet aber alles: Für das eine brauchen Sie eine examinierte Pflegefachkraft mit einer Leitungsweiterbildung von 460 Stunden, für das zweite gar keine Pflegeausbildung, und für das dritte erteilt nicht die Kasse die Zulassung, sondern die Landesbehörde. Wer das verwechselt, wartet ein Jahr auf einen Vertrag, den er nie bekommen wird.

Drei Geschäfte, drei verschiedene Tore

Das deutsche Pflegesystem kennt kein einheitliches „Pflegegeschäft“, sondern mehrere getrennte Formen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen. Bevor Sie einen einzigen Schritt tun, müssen Sie wissen, in welche davon Sie gehen — denn davon hängt ab, ob Sie eine medizinische Ausbildung brauchen oder nicht.

FormWas Sie erbringen dürfenWer sie leiten mussWer zahlt
Ambulanter PflegedienstKörperpflege und Behandlungspflege auf ärztliche VerordnungVerantwortliche Pflegefachkraft (PDL)Die Kasse, über einen Versorgungsvertrag
BetreuungsdienstBetreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung, ohne KörperpflegeEntsprechend qualifizierte Fachkraft, ohne PflegeausbildungDie Kasse, über denselben Vertragstyp
Anerkanntes Angebot nach §45aEntlastung im Alltag und Unterstützung der AngehörigenDie Anerkennung erteilt die LandesbehördeAus dem monatlichen Entlastungsbetrag

Alle drei Formen arbeiten mit denselben Menschen und häufig in denselben Wohnungen. Ihre Eingangstüren sind aber so verschieden, dass das, was für die eine eine Formalie ist, für die andere ein unüberwindbares Hindernis darstellt.

Ambulanter Pflegedienst: das Tor heißt PDL

Das ist die klassische ambulante Pflege. Damit ein Unternehmen sie überhaupt erbringen darf, muss es eine verantwortliche Pflegefachkraft haben — in der Praxis PDL genannt. Das Gesetz lässt hier keinen Auslegungsspielraum.

  • Staatlich anerkannte Ausbildung: Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege
  • Zwei Jahre praktische Berufserfahrung im erlernten Ausbildungsberuf, und zwar innerhalb der letzten acht Jahre
  • Eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll

Mit diesem Personal geht es zum Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen. Dem Antrag beigefügt werden ein Unternehmenskonzept, ein Hygieneplan und ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis sechs Monate. Ohne diesen Vertrag können Sie nicht mit der Kasse abrechnen — also auch nicht die Arbeit machen, von der man lebt.

Pflegerin in blauer Kleidung vor einer Gruppe älterer Menschen im Aufenthaltsraum einer Einrichtung
Ohne verantwortliche Fachkraft gibt es keinen Vertrag mit der Kasse. Das ist der einzige Teil dieser Branche, der sich nicht umgehen lässt.

Betreuungsdienst: dieselbe Kasse, ein anderes Tor

Das ist die Form, die am wenigsten bekannt ist und für viele der einzig realistische Weg. Sie wurde am 11. Mai 2019 ins Gesetz aufgenommen und besteht seitdem dauerhaft. Ein Betreuungsdienst erbringt pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung — also Unterstützung, Gesellschaft, Begleitung, Tagesstrukturierung und Haushalt, aber keine Körperpflege.

Praktisch heißt das: Wenn Sie eine Berufsausbildung und Berufserfahrung in einem anderen Bereich haben und in diese Branche wollen, ist das die Tür, durch die man geht — ohne Umschulung zur Pflegekraft, aber mit Leitungsweiterbildung und mit einer klaren Grenze dessen, was Sie erbringen dürfen.

Anerkanntes Angebot nach §45a: der niedrigste Einstieg

Der dritte Weg führt gar nicht über die Kasse, sondern über das Land. Angebote zur Unterstützung im Alltag werden von der zuständigen Landesbehörde anerkannt, nach Regeln, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Verlangt werden ein Konzept, eine angemessene Qualifikation der eingesetzten Personen und mitunter eine Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft. Ein klassisches Pflegeexamen ist keine Voraussetzung.

Abgerechnet wird aus dem monatlichen Entlastungsbetrag: 131 € monatlich, also 1.572 € im Jahr je Leistungsempfänger. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1 — und das ist die größte Gruppe, denn Menschen mit Pflegegrad 1 haben weder Anspruch auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistungen noch auf Verhinderungspflege.

Die Löhne sind gesetzlich festgelegt, und ihr Anstieg steht bereits fest

Die Pflege hat einen eigenen Branchenmindestlohn, deutlich über dem allgemeinen von 13,90 €. Die Beträge steigen nach einem im Voraus veröffentlichten Fahrplan, was für die Planung eine gute Nachricht ist — die Personalkosten der nächsten zwei Jahre können Sie heute schon ausrechnen.

QualifikationAb 1. Juli 2026Ab 1. Juli 2027
Pflegehilfskraft16,52 €16,95 €
Qualifizierte Pflegehilfskraft (mindestens einjährige Ausbildung)17,80 €18,26 €
Pflegefachkraft (mindestens dreijährige Ausbildung)21,03 €21,58 €

Zum Vergleich: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 €. Wer in dieser Branche mit dem allgemeinen Mindestlohn kalkuliert, kalkuliert mit einem Betrag, den er gar nicht auszahlen darf.

Pflegerin mit Unterlagen im Gespräch mit einer älteren Patientin im Rollstuhl
Pflegeplanung und Dokumentation sind keine Verwaltung rund um die Arbeit. Sie sind die Arbeit — und daran misst Sie die Prüfung.

Falle Nummer eins: die Honorarpflegekraft ist nicht selbständig

Das Bundessozialgericht hat am 7. Juni 2019 entschieden, dass Pflegekräfte, die als Honorarkräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, regelmäßig nicht selbständig sind, sondern als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die Begründung ist deshalb wichtig, weil sie nicht auf den Vertrag abstellt, sondern auf die Natur der Arbeit.

  • Aus dem Versorgungsauftrag, den Vorschriften zur Qualitätssicherung und zum Patientenschutz folgt eine fachliche Überwachung — also konkrete Weisungen
  • Die Arbeit wird nach der Pflegeplanung der Einrichtung erbracht, nicht nach eigener Einschätzung
  • Die Fachkraft erbringt eine Teilleistung innerhalb vorgegebener Organisationsabläufe und arbeitet arbeitsteilig mit dem übrigen Personal

Falle Nummer zwei: die 24-Stunden-Betreuung

Das Modell, in dem eine Betreuungskraft aus dem Ausland im Haushalt der betreuten Person lebt, ist verbreitet und für sich genommen nicht verboten. Es ist rechtlich aber strenger ausgestaltet, als es in der Praxis gehandhabt wird, und daran zerbrechen die meisten Vermittler.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch ausländische Betreuungskräfte Anspruch auf den deutschen Mindestlohn für alle Stunden haben, in denen sie dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen müssen — also auch für Bereitschaftszeiten und nicht nur für Stunden „voller“ Tätigkeit. Wenn jemand im Haushalt wohnen muss und grundsätzlich jederzeit erreichbar sein soll, wird diese Zeit als Bereitschaftsdienst eingeordnet.

  • Die Betreuungskraft muss beim entsendenden Unternehmen angestellt sein, nicht bei der Familie und nicht „auf eigene Faust“
  • Die A1-Bescheinigung belegt, wo sie sozialversichert ist — ohne sie hält das Modell nicht
  • Das deutsche Arbeitszeitgesetz und der deutsche Mindestlohn gelten unabhängig davon, aus welchem Land die Firma kommt
  • Die Arbeitszeit wird erfasst, einschließlich der Bereitschaftszeiten
  • Ein Vermittler, der Familie und Betreuungskraft zusammenbringt, ist nicht der Arbeitgeber — Arbeitgeber ist das entsendende Unternehmen

In der Pflege werfen Sie nicht die Patienten um. Sie werfen die Stunden um, von denen Sie dachten, Sie müssten sie nicht bezahlen.

Was der Start kostet

Realistisches Budget für einen kleinen Dienst
Kleines Büro: Kaution und Grundausstattung
1.500 – 5.000 €
Qualitätsmanagementsystem und Dokumentation
1.000 – 4.000 €
Software für Planung, Dokumentation und Abrechnung, monatlich
40 – 150 €
Gebrauchtes Fahrzeug je Einsatzkraft
4.000 – 10.000 €
Versicherungen: Haftpflicht und Vermögensschaden, jährlich
600 – 1.800 €
Arbeitskleidung, Schutzausrüstung, Verbrauchsmaterial
500 – 1.500 €
Lohnrücklage für drei bis sechs Monate
15.000 – 40.000 €
Summe
≈ 22.600 – 62.300 €
Die Rücklage ist hier der größte Posten, und das ist kein Zufall: Der Versorgungsvertrag wird vier bis sechs Monate bearbeitet, und auch danach fließt das Geld nicht sofort. Das heißt, Sie zahlen monatelang Löhne, bevor die erste Zahlung der Kasse eintrifft. Anmeldungen, steuerliche Erfassung und Behördenunterlagen stehen nicht in der Tabelle — das ist unser Teil der Arbeit.

Was am meisten unterschätzt wird

  1. 01
    Die Zeit bis zum ersten Euro

    Von der Entscheidung bis zur ersten Zahlung der Kasse vergeht in der Regel ein halbes Jahr und mehr. In dieser Zeit haben Sie bereits eine PDL, Räume und zumindest einen Teil des Teams. Wer ohne Rücklage für diesen Zeitraum startet, erreicht den Moment nicht, in dem sich das Geschäft zu tragen beginnt.

  2. 02
    Dokumentation

    In dieser Branche wird Qualität an den Unterlagen gemessen. Pflegeplanung, Dokumentation, Hygieneplan und Qualitätssystem sind keine Formalie, sondern Prüfungsgegenstand, und die Prüfergebnisse wirken sich auf den Vertrag und auf den Ruf bei den Zuweisern aus. Software und Dokumentationsdisziplin werden vom ersten Tag an eingeführt, nicht dann, wenn die Prüfung angekündigt wird.

  3. 03
    Personal

    Die Fluktuation ist hoch, und der Mindestlohn steigt nach veröffentlichtem Fahrplan — Sie wissen also genau, was dieselbe Person Sie im nächsten Jahr kosten wird. Firmen, die bestehen, planen diesen Anstieg im Voraus ein und zahlen über dem Mindestsatz, weil der Ersatz eines Mitarbeiters teurer ist als die Lohndifferenz.

Pflegerin schiebt einen älteren Mann im Rollstuhl über einen Weg im Grünen
Eine Stunde Spaziergang ist eine Leistung, die aus dem Entlastungsbetrag bezahlt wird. Deshalb wird sie im Voraus pro Stunde durchgerechnet.
Kann ich ein Pflegeunternehmen ohne medizinische Ausbildung gründen?

Als Inhaber können Sie das in allen drei Formen. Ein ambulanter Pflegedienst muss aber eine verantwortliche Pflegefachkraft beschäftigen, mit dreijähriger Ausbildung, zwei Jahren Praxis innerhalb der letzten acht Jahre und einer Leitungsweiterbildung von mindestens 460 Stunden. Beim Betreuungsdienst und beim anerkannten Angebot nach §45a ist eine Pflegeausbildung keine Voraussetzung.

Was genau ist ein Betreuungsdienst?

Eine 2019 ins Gesetz aufgenommene Form, die pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringt, aber keine Körperpflege. Verantwortlich sein kann eine entsprechend qualifizierte Fachkraft aus einem anderen Beruf, mit zwei Jahren Praxis innerhalb der letzten acht Jahre und derselben Leitungsweiterbildung von 460 Stunden.

Wie lange dauert es bis zum Vertrag mit der Kasse?

Die Bearbeitung eines Antrags auf einen Versorgungsvertrag dauert in der Regel vier bis sechs Monate. Beigefügt werden Unternehmenskonzept, Hygieneplan und ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Bis dahin können Sie nicht mit der Kasse abrechnen.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch darauf?

131 € monatlich, also 1.572 € im Jahr, bereits ab Pflegegrad 1. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist das häufig die einzige Leistung, die die Kasse zahlt, denn sie haben weder Anspruch auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistungen.

Kann ich als selbständige Pflegekraft auf Honorarbasis arbeiten?

In stationären Einrichtungen in der Regel nicht. Das Bundessozialgericht hat 2019 entschieden, dass Honorarpflegekräfte dort regelmäßig Beschäftigte und nicht selbständig sind — weil sie nach der Pflegeplanung der Einrichtung arbeiten und in deren Organisation eingegliedert sind. Auch eine zwischengeschaltete Gesellschaft ändert diese Bewertung nicht.

Ist die 24-Stunden-Betreuung legal?

Das Modell selbst ist nicht verboten, unterliegt aber dem deutschen Mindestlohn und dem deutschen Arbeitszeitgesetz. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten geschuldet wird und nicht nur für Stunden voller Tätigkeit. Die Betreuungskraft muss beim entsendenden Unternehmen angestellt sein und eine A1-Bescheinigung haben.

Wie viel Geld braucht der Start?

Realistisch zwischen 22.000 und 62.000 €, je nach Form und Zahl der Einsatzkräfte. Der größte Posten ist nicht die Ausstattung, sondern die Lohnrücklage, denn zwischen dem ersten Arbeitstag und der ersten Zahlung der Kasse liegt in der Regel ein halbes Jahr.

Quellen
  • § 71 SGB XI — Begriff der Pflegeeinrichtungen; Voraussetzungen der verantwortlichen Pflegefachkraft und die 460-Stunden-Weiterbildung
  • § 71 Abs. 1a SGB XI — Betreuungsdienste, eingeführt am 11. Mai 2019; Voraussetzungen der verantwortlichen Fachkraft
  • § 72 SGB XI — Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dessen Voraussetzungen
  • § 45a und § 45b SGB XI — anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und der Entlastungsbetrag
  • Pflegearbeitsbedingungenverordnung — Beträge ab 1. Juli 2026 und 1. Juli 2027
  • Bundessozialgericht, Urteil vom 7. Juni 2019, B 12 R 6/18 R — Honorarpflegekräfte
  • Rechtsprechung zur Zwischenschaltung einer Ein-Personen-Gesellschaft bei Scheinselbständigkeit in der Pflege
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil aus 2021 zum Mindestlohn für Bereitschaftszeiten in der 24-Stunden-Betreuung
  • Regelungen zur Arbeitnehmerentsendung und zur A1-Bescheinigung
  • Merkblatt der Kassenverbände zu Betreuungsdiensten nach § 71 Abs. 1a SGB XI
Der Beitrag dient der Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Beträge und Vorschriften können sich ändern — prüfen Sie vor einer Entscheidung die aktuellen Bedingungen.